KI und Inklusion: Wie Assistenztechnologien Barrieren im Arbeitsleben abbauen können

09.10.2026
von Werkstudentinnen
Arbeitsmaterialien und digitale Assistenzsymbole auf einem hellen Holztisch als Metapher für KI-gestützte Unterstützung im Arbeitsleben — Illustration erstellt mit KI

  • KI kann Menschen mit Behinderung bei der Arbeit unterstützen, etwa beim Wahrnehmen von Informationen, bei der Kommunikation, bei Arbeitsabläufen oder beim Lernen.
  • Der zweite Technologie-Monitor von KI-Kompass Inklusiv erfasst 173 KI-gestützte Assistenztechnologien. Die Zahl zeigt die Vielfalt der recherchierten Ansätze, aber nicht deren nachgewiesene Wirkung.
  • Entscheidend ist die tatsächliche Teilhabe: Eine Technologie muss zur Person, zur Tätigkeit und zum Arbeitsumfeld passen. Menschen mit Behinderung sollten dabei selbst mitentscheiden können.

Wenn über Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit gesprochen wird, geht es häufig um Effizienz, Automatisierung und die Frage, welche Tätigkeiten künftig von Maschinen übernommen werden könnten.

Doch KI eröffnet noch eine andere Perspektive: Welche Tätigkeiten könnten durch technische Assistenz für Menschen zugänglicher werden, die bislang auf Barrieren stoßen?

Eine KI-Anwendung könnte beispielsweise visuelle Informationen beschreiben, Gespräche in Text umwandeln oder dabei helfen, mehrstufige Arbeitsabläufe zu strukturieren. Solche Funktionen können für einzelne Menschen hilfreich sein. Ob sie im Arbeitsalltag tatsächlich funktionieren und die gewünschte Unterstützung bieten, ist allerdings eine andere Frage.

Kurz gesagt: KI kann Barrieren im Arbeitsalltag reduzieren, wenn sie zur Person, zur Tätigkeit und zum Umfeld passt. Entscheidend ist aber nicht, was eine Technologie theoretisch kann, sondern ob sie konkret zugänglich, gewünscht, zuverlässig und tatsächlich hilfreich ist.

In diesem Beitrag erfährst du:

KI und Arbeit: Es geht nicht nur um Automatisierung

Wie aktuell diese Perspektive ist, zeigte am 29. September 2026 eine Fachtagung des Projekts KI-Kompass Inklusiv in Berlin. Rund 130 Teilnehmende beschäftigten sich dort mit KI und beruflicher Teilhabe. Diskutiert wurden unter anderem Praxistransfer, Barrierefreiheit, Datenschutz, Ethik und Mitbestimmung.

Die Tagung ist ein aktueller Anlass, sich mit den Möglichkeiten der Technologie zu beschäftigen. Sie ist aber kein Beleg dafür, dass KI bereits nachweislich zu mehr beruflicher Teilhabe führt.

Perspektivwechsel: Nicht nur fragen „Welche Arbeit kann KI übernehmen?“, sondern auch „Welche Tätigkeiten können durch Assistenz für einzelne Menschen zugänglicher werden?“

Wie kann KI Menschen mit Behinderung bei der Arbeit unterstützen?

KI-gestützte Assistenztechnologien können Informationen verarbeiten, Abläufe strukturieren oder bestimmte Formen der Kommunikation unterstützen. Welche Anwendung sinnvoll ist, hängt aber immer von der konkreten Person, Tätigkeit und Arbeitssituation ab.

Vier Beispiele machen mögliche Einsatzfelder anschaulich.

Visuelle Informationen

Visuelle Informationen am Arbeitsplatz sind schwer zugänglich.

Mögliche KI-Unterstützung:
Bilderkennung und Beschreibung von Gegenständen oder Informationen.

Zu prüfen:
Zuverlässigkeit, Sicherheit und Nutzbarkeit im konkreten Arbeitsumfeld.

Gespräche und Besprechungen

Gesprochene Informationen sind schwer zugänglich.

Mögliche KI-Unterstützung:
Automatische Transkription oder Untertitelung.

Zu prüfen:
Erkennungsqualität, Datenschutz und individuelle Eignung.

Mehrstufige Arbeitsabläufe

Mehrere Arbeitsschritte sind schwer zu überblicken.

Mögliche KI-Unterstützung:
Strukturierung von Arbeitsschritten und situationsbezogene Hinweise.

Zu prüfen:
Passung zur Tätigkeit und selbstbestimmte Nutzung.

Informationen und Lernen

Informationen oder Lernmaterialien sind schwer zugänglich.

Mögliche KI-Unterstützung:
Erklärung, Umformulierung oder Aufbereitung von Informationen.

Zu prüfen:
Sachliche Richtigkeit und tatsächliche Verständlichkeit.

Wichtig: Diese Beispiele beschreiben mögliche Einsatzsituationen. Sie sind keine vier wissenschaftlich nachgewiesenen Erfolgsgeschichten.

Eine automatische Transkription kann zum Beispiel hilfreich sein, wenn gesprochene Informationen schwer zugänglich sind. Sie kann aber Fehler enthalten oder in einer bestimmten Gesprächssituation nicht zuverlässig funktionieren.

Ähnliches gilt für KI-gestützte Schritt-für-Schritt-Anleitungen. Sie können Orientierung bieten. Ob sie eine Tätigkeit wirklich erleichtern, hängt unter anderem davon ab, wie die Arbeit organisiert ist und ob die betreffende Person diese Form der Unterstützung überhaupt nutzen möchte.

Es geht also nicht darum, möglichst viele KI-Funktionen einzusetzen. Es geht darum, konkrete Barrieren zu erkennen und passende Unterstützungsmöglichkeiten zu schaffen.

173 KI-Technologien: Was der neue Technologie-Monitor zeigt

Einen Überblick über die technologische Entwicklung liefert der zweite Technologie-Monitor des Projekts KI-Kompass Inklusiv.

Für den Datenstand September 2026 wurden insgesamt 173 KI-gestützte Assistenztechnologien recherchiert, die potenziell beim Arbeiten oder Lernen am Arbeitsplatz unterstützen können.

103
Produkte
60 %
45
Prototypen oder Demonstratoren
26 %
25
In Entwicklung oder laufenden Projekten
14 %

Die Zahlen zeigen, dass ein erheblicher Teil der recherchierten Technologien bereits als Produkt eingeordnet wird. Das bedeutet aber nicht, dass diese 103 Anwendungen für jede interessierte Person erhältlich, barrierefrei oder im jeweiligen Arbeitsumfeld geeignet sind.

Noch weniger lässt sich daraus ableiten, dass sie bereits nachweislich die berufliche Teilhabe verbessern.

Welche Unterstützung bieten die erfassten Technologien?

Der Technologie-Monitor ordnet die Anwendungen auch nach ihren Unterstützungsfunktionen. Besonders häufig sind drei Bereiche vertreten:

34 %

Wahrnehmen

58 der erfassten Technologien.

32 %

Kommunizieren

55 der erfassten Technologien.

24 %

Arbeitsprozesse

42 der erfassten Technologien.

Daneben erfasst der Monitor Anwendungen zum Navigieren, Steuern, Lernen sowie zur körperlichen oder psychischen Unterstützung.

Eine Technologie kann mehreren Kategorien zugeordnet werden. Deshalb ergeben die Prozentwerte zusammen nicht 100 Prozent.

Auch zwischen den adressierten Behinderungsarten bestehen Unterschiede. Im recherchierten Bestand sind Anwendungen für Seh-, Hör- und Sprachbeeinträchtigungen häufiger vertreten als Technologien für manche anderen Unterstützungsbedarfe.

Daraus lässt sich jedoch nicht ableiten, dass KI bei bestimmten Behinderungsarten grundsätzlich wirksamer ist oder dort der größte Bedarf besteht.

Was die Zahl 173 nicht bedeutet: Der Technologie-Monitor ist keine repräsentative Marktstudie. Er dokumentiert recherchierte Technologien und deren Merkmale, bewertet aber nicht systematisch Qualität, Barrierefreiheit oder Wirksamkeit aller erfassten Anwendungen.

Wann wird aus technischer Unterstützung tatsächliche Teilhabe?

Zwischen einer interessanten technischen Funktion und besserer beruflicher Teilhabe liegen mehrere Schritte.

Für die Einordnung hilft ein einfaches Prüfmodell. Es ist eine redaktionelle includo-Orientierung und keine wissenschaftlich validierte Wirkungsskala.

01

Technische Möglichkeit

Was kann die Anwendung überhaupt leisten? Eine Funktion beschreibt zunächst nur die technische Möglichkeit.

02

Verfügbarkeit und Zugang

Kann die Person die Anwendung tatsächlich bekommen, bedienen und barrierefrei nutzen?

03

Individuelle Eignung

Passt die Unterstützung zur Person, zu ihren Präferenzen und zur konkreten Tätigkeit?

04

Tatsächliche Nutzung

Funktioniert die Anwendung zuverlässig unter realen Bedingungen im Arbeitsalltag?

05

Teilhabewirkung

Eröffnet die Unterstützung tatsächlich mehr Handlungsmöglichkeiten oder verbessert sie die berufliche Teilhabe?

Gerade die letzte Frage ist bislang häufig noch nicht ausreichend untersucht.

Eine Technologie kann eine einzelne Aufgabe erleichtern. Daraus folgt noch nicht automatisch, dass Beschäftigungsmöglichkeiten wachsen, Arbeitsverhältnisse stabiler werden oder Menschen mehr Einfluss auf ihre berufliche Situation gewinnen.

Ein 2026 veröffentlichter systematischer Review zu Assistive Technology und technologiegestützter Unterstützung im Arbeitsleben fand Hinweise auf mögliche positive berufliche Ergebnisse. Allerdings erfüllten nur zehn Studien die Einschlusskriterien. Die Evidenz ist klein, heterogen und stark vom jeweiligen Kontext abhängig.

Wichtig ist die Abgrenzung: Assistive Technology umfasst mehr als KI. Ergebnisse aus diesem Forschungsfeld dürfen deshalb nicht als unmittelbarer Wirksamkeitsnachweis heutiger KI-Systeme verstanden werden.

Auch Arbeitsorganisation und betriebliche Prozesse spielen eine Rolle. Wie Unternehmen Inklusion über einzelne Maßnahmen hinaus gestalten können, erklären wir im Ratgeber Inklusion als Unternehmensstrategie.

Warum Menschen mit Behinderung KI mitgestalten sollten

Eine Technologie kann technisch beeindruckend sein und trotzdem am tatsächlichen Bedarf vorbeigehen.

Deshalb ist entscheidend, Menschen mit Behinderung nicht nur als spätere Nutzerinnen und Nutzer zu betrachten. Ihre Erfahrungen und Wünsche sollten bereits bei Entwicklung, Auswahl und Erprobung geeigneter Unterstützung berücksichtigt werden.

Das Projekt KI-Kompass Inklusiv verankert Partizipation und Barrierefreiheit ausdrücklich in seinem Ansatz. Unter anderem werden Technologien in Praxislaboren mit Blick auf konkrete Arbeitskontexte erprobt.

Die Ausgangsfrage sollte deshalb nicht lauten: Welches KI-Tool können wir einsetzen? Sondern: Welche Barriere besteht, welche Unterstützung möchte die betreffende Person und welche Lösung passt zu ihrer Tätigkeit?

Dabei muss die Antwort nicht immer eine technische Anwendung sein.

Persönliche Assistenz, Jobcoaching, Unterstützung durch Kolleginnen und Kollegen oder angepasste Arbeitsprozesse können ebenso geeignete Möglichkeiten sein. Manchmal ist eine Kombination sinnvoll.

Mehr technische Selbstständigkeit ist nicht automatisch die bessere Form von Teilhabe. Entscheidend ist, dass Menschen passende Unterstützung erhalten und ihre Möglichkeiten zur Mitbestimmung gestärkt werden.

Das gilt auch für Forschung. Wer bei Studien und Technologieentwicklung beteiligt wird, beeinflusst mit, welche Erfahrungen und Bedarfe überhaupt sichtbar werden. Warum diese Frage wichtig ist, beleuchten wir im Beitrag Wer wird eigentlich gefragt? Blinde Flecken in der Teilhabeforschung.

Wenn KI selbst neue Barrieren schafft

KI kann Barrieren reduzieren. Unter ungünstigen Bedingungen kann sie aber auch neue schaffen.

Das beginnt bei der Anwendung selbst. Eine Software, die Unterstützung verspricht, aber nicht barrierefrei bedienbar ist, kann ihren Zweck für bestimmte Menschen verfehlen.

Auch der Umgang mit Daten ist relevant. KI-Anwendungen können personenbezogene Informationen verarbeiten, darunter unter Umständen sensible Angaben zu Behinderung oder Unterstützungsbedarfen.

Zugänglichkeit

Ist die Anwendung für die betreffende Person selbst barrierefrei und zuverlässig nutzbar?

Daten und Transparenz

Welche Informationen werden verarbeitet und ist nachvollziehbar, was mit ihnen geschieht?

Mitbestimmung

Kann die Person bei Auswahl und Einsatz der Unterstützung mitentscheiden?

Betriebliche Umsetzung

Welche Schulung, technische Betreuung, Kosten und organisatorischen Anpassungen sind notwendig?

Ein aktueller deutscher Forschungsüberblick zu KI und beruflicher Teilhabe beschreibt neben möglichen Einsatzfeldern unter anderem Datenschutz, Transparenz und zusätzliche Ressourcen als Herausforderungen.

Auch ein aktueller Review zu digitalen Arbeitsplatztechnologien zeigt, wie wichtig das Zusammenspiel von technischer Gestaltung, individueller Situation und betrieblicher Praxis ist. Diese Untersuchung betrifft digitale Technologien allgemein und ist deshalb nicht als reiner KI-Wirkungsnachweis zu verstehen.

Eine KI-Anwendung kann Menschen also unterstützen und gleichzeitig selbst digitale Barrieren enthalten. Mehr darüber, wie digitale Angebote zugänglich gestaltet werden und welche technischen Anforderungen dabei eine Rolle spielen, erklären wir im Beitrag Digitale Barrierefreiheit: Anforderungen, Gesetze und praktische Umsetzung.

Was die Forschung noch nicht beantworten kann

Der zweite Technologie-Monitor dokumentiert eine breite Auswahl an KI-Assistenztechnologien. Gleichzeitig bleibt die Frage nach ihren langfristigen Wirkungen auf berufliche Teilhabe offen.

Einzelne Anwendungen können bestimmte Funktionen bereitstellen. Ob daraus dauerhaft bessere Beschäftigungsmöglichkeiten, mehr Selbstbestimmung oder eine verlässlichere Teilhabe im Arbeitsleben entstehen, lässt sich bislang nicht allgemein beantworten.

Auch deshalb wird weiter geforscht.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlichte am 8. September 2026 eine Ausschreibung für den Forschungsauftrag „Arbeitskräftepotenziale durch Digitalisierung und KI inklusiv nutzen“.

Dabei sollen unter anderem die Bedarfe kleiner und mittlerer Unternehmen sowie von Beschäftigten mit Beeinträchtigungen untersucht werden. Außerdem geht es darum, praxistaugliche Lösungen zu identifizieren und den Transfer in die Arbeitswelt zu unterstützen.

Einordnung: Die Ausschreibung ist noch kein Forschungsergebnis. Sie zeigt vielmehr, dass wesentliche Fragen zur praktischen Nutzung digitaler Technologien und KI weiterhin untersucht werden müssen.

Der derzeitige Forschungsstand erlaubt damit zwei Aussagen gleichzeitig: Es gibt vielfältige technologische Ansätze für Assistenz im Arbeitsleben. Wie gut sie unter unterschiedlichen Bedingungen dauerhaft zu beruflicher Teilhabe beitragen, muss aber noch genauer untersucht werden.

Unsere includo Einordnung: Die Barriere sollte den Ausgangspunkt bilden, nicht die Technologie

includo

Bei KI steht häufig zuerst die Leistungsfähigkeit der Technologie im Mittelpunkt. Für inklusive Technologie würden wir die Reihenfolge umdrehen: Zuerst sollte gefragt werden, welche Barriere ein Mensch erlebt und welche Unterstützung diese Person möchte. Erst danach kommt die Frage, ob KI dabei sinnvoll helfen kann.

Eine neue Anwendung ist nicht automatisch inklusiv, nur weil sie für Menschen mit Behinderung entwickelt wurde. Gute Unterstützung kann digital, persönlich oder eine Kombination aus mehreren Elementen sein. Entscheidend ist für uns, dass Menschen bei Auswahl, Entwicklung und Nutzung mitentscheiden können und die Unterstützung ihre tatsächlichen Handlungsmöglichkeiten erweitert.

Inklusive Technologie beginnt nicht mit dem Tool, sondern mit dem Menschen, der Barriere und der Frage, welche Unterstützung tatsächlich gewünscht und hilfreich ist.

Fazit: Nicht die Technologie entscheidet über Inklusion

KI-gestützte Assistenztechnologien eröffnen neue Möglichkeiten, Informationen zugänglich zu machen, Kommunikation zu unterstützen und Arbeitsabläufe an unterschiedliche Bedarfe anzupassen.

Der zweite Technologie-Monitor von KI-Kompass Inklusiv zeigt, wie vielfältig die recherchierten Ansätze bereits sind.

Doch die Zahl der Technologien beantwortet noch nicht die wichtigste Frage: Reduziert eine konkrete Lösung für einen konkreten Menschen tatsächlich eine Barriere?

Dafür müssen Person, Technologie, Aufgabe und Arbeitsumfeld zusammenpassen. Barrierefreiheit, Datenschutz, Mitgestaltung und geeignete Formen menschlicher Unterstützung gehören ebenfalls dazu.

KI kann neue Handlungsmöglichkeiten eröffnen. Ob daraus bessere berufliche Teilhabe entsteht, entscheidet sich nicht allein an der Leistungsfähigkeit eines Systems, sondern daran, was Menschen damit im Arbeitsalltag tatsächlich tun können und selbst tun möchten.

Häufige Fragen zu KI und Inklusion

Wie kann KI Menschen mit Behinderung am Arbeitsplatz unterstützen?

KI kann beispielsweise visuelle Informationen beschreiben, Gespräche transkribieren, Arbeitsabläufe strukturieren oder Informationen verständlicher aufbereiten. Ob diese Funktionen hilfreich sind, hängt von der Person, der Tätigkeit und dem Arbeitsumfeld ab.

Welche KI-Assistenztechnologien gibt es für Menschen mit Behinderung?

Der zweite Technologie-Monitor von KI-Kompass Inklusiv erfasst 173 KI-gestützte Assistenztechnologien mit Datenstand September 2026. Die Anwendungen betreffen unter anderem Wahrnehmung, Kommunikation, Arbeitsprozesse, Navigation, Steuerung und Lernen. Die Erhebung ist keine vollständige Marktübersicht.

Kann KI Barrieren im Arbeitsleben abbauen?

KI kann bestimmte Barrieren reduzieren, etwa beim Zugang zu Informationen oder bei der Strukturierung von Tätigkeiten. Eine technische Funktion allein garantiert jedoch keine bessere Teilhabe. Entscheidend sind individuelle Eignung, Zugänglichkeit und tatsächliche Nutzung.

Welche Chancen und Risiken hat KI für berufliche Inklusion?

Chancen liegen unter anderem in zusätzlichen Assistenzmöglichkeiten und der Anpassung von Informationen an unterschiedliche Bedarfe. Risiken können durch unzugängliche Anwendungen, Datenschutzprobleme, unzuverlässige Ergebnisse oder unpassende betriebliche Bedingungen entstehen.

Verbessert KI nachweislich die berufliche Teilhabe?

Für die langfristigen Auswirkungen aktueller KI-Assistenzsysteme auf berufliche Teilhabe ist die belastbare Evidenz bislang begrenzt. Studien zu Assistive Technology insgesamt zeigen mögliche positive Effekte, dürfen aber nicht pauschal als Wirksamkeitsnachweis für KI verstanden werden.

Warum sollten Menschen mit Behinderung bei der Entwicklung von KI beteiligt werden?

Ihre Erfahrungen und Präferenzen sind wichtig, um tatsächliche Barrieren und passende Unterstützungsmöglichkeiten zu erkennen. Beteiligung kann dazu beitragen, dass Anwendungen nicht nur technisch funktionieren, sondern auch zu den Menschen und ihren Arbeitsbedingungen passen.

Quellen zum Artikel

  1. KI-Kompass Inklusiv: Ergebnisse des zweiten Technologie-Monitors, Stand September 2026.
    https://ki-kompass-inklusiv.de/wissen/ergebnisse-des-2-technologie-monitors-ki-technologien-fuer-menschen-mit-behinderungen/
  2. KI-Kompass Inklusiv: Technologie-Monitor und Datenbank.
    https://ki-kompass-inklusiv.de/technologie-monitor/
  3. KI-Kompass Inklusiv: Über das Projekt, Partizipation und Praxislabore.
    https://ki-kompass-inklusiv.de/ueber-ki-kompass-inklusiv/
  4. BAG BBW: Fachtagung „KI und berufliche Teilhabe“, 29. September 2026.
    https://www.bagbbw.de/2026/fachtagung-in-berlin-ki-und-berufliche-teilhabe
  5. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA): Inklusion und Technologie.
    https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung/Digitalisierung-KI/Inklusion-und-Technologie
  6. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): Forschungsauftrag „Arbeitskräftepotenziale durch Digitalisierung und KI inklusiv nutzen“, 8. September 2026.
    https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2026/forschungsauftrag-zu-vergeben-arbeitskraeftepotenziale-digitalisierung-ki.html
  7. Decker, Kerdar und Traub: Artificial intelligence and occupational participation in Germany: a narrative review.
    https://pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/PMC13415487/
  8. Systematischer Review (2026): Assistive Technology und berufliche Ergebnisse.
    https://doi.org/10.1080/17483107.2026.2666392
  9. Realist Review (2026): Digitale Arbeitsplatztechnologien und inklusive Beschäftigung.
    https://onlinelibrary.wiley.com/doi/full/10.1111/ntwe.70042

Bei der Erstellung dieses Beitrags und seiner Illustrationen wurde generative KI unterstützend eingesetzt. Die inhaltliche Auswahl, Einordnung und redaktionelle Prüfung verantwortet der Autor.

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