Allgemeine Geschäftsbedingungen
von includo GmbH
includo GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Jan Wiesner und Julius Florentin Bernhardt, Haugerpfarrgasse 5, 97070 Würzburg (nachfolgend „includo“ genannt), bietet unter https://www.includo.net ihren Nutzern eine sozial-ökologische Internetplattform in Form eines Online-Marktplatzes an (nachfolgend „Internetplattform“ genannt). Registrierte Anbieter (nachfolgend „Anbieter“ oder „Verkäufer“ genannt) können auf der Internetplattform nachhaltige Produkte, Dienstleistungen und Freizeitangebote den Kunden der Internetplattform (nachfolgend „Kunden“ genannt) anbieten. Daneben kann includo selbst auf der Internetplattform als Verkäufer oder als Vermittler für nachhaltige Leistungen von Partnerunternehmen tätig werden. Anbieter und Kunden werden nachfolgend auch „Nutzer“ der Internetplattform genannt; der Vertrag zwischen dem Anbieter und includo über die Nutzung der Plattform wird nachfolgend auch „Partnervertrag“ genannt.
Die nachfolgenden Regelungen sollen das Rechtsverhältnis zwischen includo und dem jeweiligen Kunden so weit und gut wie möglich und insbesondere verständlich regeln.
- 2 Geltungsbereich, Änderung
- Die folgenden Bedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen includo und dem jeweiligen Nutzer und gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Nutzers werden nicht anerkannt, es sei denn, includo hat diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt.
- Sie gelten sowohl gegenüberVerbrauchern als auch gegenüber Unternehmern. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die die Bestellung zu Zwecken vornimmt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Bestellung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
- includo behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern. includo wird diesbezüglich spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Nutzer davon mitteilen und ihm diese übermitteln. Erfolgt innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung keine Zustimmung des Nutzers zu den geänderten Geschäftsbedingungen, ist includo dazu berechtigt das jeweils betroffene Vertragsverhältnis zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen oder es zu den bisherigen Bedingungen fortzusetzen.
- Der Vertragsschluss findet ausschließlich in deutscher Sprache statt. Auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf die unter Bezug auf diese allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossenen Verträge findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
- Im Fall von Kollisionen innerhalb der Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien soll folgende Rangfolge gelten:
- individuelle Vereinbarungen
- diese allgemeinen Geschäftsbedingungen
- die gesetzlichen Regelungen.
- 3 Vertragsgegenstand; Vertragsschluss bei Kaufverträgen und Leistungsumfang
- includo ermöglicht den Nutzern auf der Internetplattform den unmittelbaren Handel miteinander als Verkäufer und Käufer. Registrierte Anbieter können ihre Produkte, Dienstleistungen und Freizeitangebote anbieten und Kunden können die Waren kaufen bzw. weitergehende Informationen zu den einzelnen Dienstleistungen und Freizeitangeboten erhalten. Neben den registrierten Anbietern kann includo selbst als Verkäuferin auftreten und Leistungen auf der Internetplattform anbieten.
- Für kostenlose Dienste besteht kein Anspruch auf bestimmte Verfügbarkeiten. Für kostenpflichtige Dienste gilt eine Netzverfügbarkeit von 98,5 % im Jahresdurchschnitt. Ausgenommen hiervon sind die Zeiten für Wartungs- und Pflegearbeiten durch includo, welche rechtzeitig angekündigt werden.
- Anbieter haben die Möglichkeit auf der Internetplattform ihre Waren selbst einzustellen und hierrüber Verträge mit ihren Kunden zu schließen. Der Verstragschluss kommt in dem Fall zwischen dem Anbieter und dem Kunden zustande. includo tritt dabei lediglich als Vermittler auf und wird nicht selbst zum Vertragspartner des Kunden. Kunden können der jeweiligen Produktanzeige entnehmen, wer Verkäufer der jeweiligen Ware ist – dies kann includo oder der Anbieter selbst sein.
- Kunden können über die Internetplattform Waren auswählen und Bestellungen vornehmen. Bei den auf der Internetplattform bereitgehaltenen Angeboten handelt es sich um bindende Angebote zum Abschluss eines Vertrages. Nach Hinzufügen der gewünschten Artikel in den Warenkorb, Eingabe der Kundendaten und Wahl der Zahlungsmodalität wird dieses Angebot durch den Kunden mit Betätigung des „Zahlungspflichtig bestellen“-Buttons angenommen.
- Nach der Bestellung werden dem Kunden die Bestellbestätigung, in welcher der Vertragsinhalt noch einmal aufgeführt ist, und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen per E-Mail übersandt. Darüber hinaus können Kunden, die ein Kundenkonto angelegt haben, ihre jeweiligen Bestellungen über das Kundenkonto jederzeit nach Vertragsschluss aufrufen.
- Alle auf der Internetplattform angezeigten Preise verstehen sich als Brutto-Europreise. Die im Geschäftskundenbereich gelisteten Preise werden als Netto-Europreise ausgewiesen.
- Bei Abschluss des Vertrages wird die Zahlung des Kaufpreises sofort fällig. Der Kunde hat die Möglichkeit zwischen verschiedenen Bezahlungsmodalitäten zu wählen.
- Der Kunde hat die Möglichkeit zwischen verschiedenen Versandoptionen zu wählen. Die Versandkosten bestimmen sich nach dem jeweiligen Angebot des Anbieters bzw. von includo und sind von dem Kunden zu tragen. Bei Rücklastenschriften und Verweigerung der Annahme bei Nachnahmeversand werden diese Zusatzkosten dem Kunden in Rechnung gestellt.
- Die Lieferfristen ergeben sich aus der Artikelbeschreibung. Lieferzeitangaben sind jedoch unverbindlich, soweit sie nicht von dem Verkäufer ausdrücklich zugesichert wurden. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
- Der Verkäufer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit er trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages seinerseits den Leistungsgegenstand nicht erhält; die Verantwortlichkeit des Verkäufers für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Der Verkäufer wird in diesem Fall den Kunden unverzüglich über die Nichtver-fügbarkeit informieren und diesem eine bereits erbrachte Gegenleistung unverzüglich erstatten. Der Verkäufer behält sich für diesen Fall vor, eine preislich und qualitativ gleich-wertige Ware anzubieten, mit dem Ziel, einen neuen Vertrag über den Kauf der preislich und qualitativ gleichen Ware abzuschließen.
- Der Kunde wird, soweit es sich um ein beiderseitiges Handelsgeschäft im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt, die bestellte Waren unverzüglich nach der Ablieferung untersuchen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Vollständigkeit der Waren sowie der jeweiligen Funktionsfähigkeit. Mängel, die hierbei festgestellt werden oder ohne weiteres feststellbar sind, müssen dem Verkäufer unverzüglich mitgeteilt werden. Beizufügen ist eine detaillierte Mängelbeschreibung. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
- Mängel der Waren, die im Rahmen der ordnungsgemäßen Untersuchung nicht feststellbar sind, müssen dem Verkäufer unverzüglich nach deren Entdeckung mitgeteilt werden, soweit es sich um ein beiderseitiges Handelsgeschäft handelt; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
- 4 Vertragsschluss mit dem Anbieter und Leistungsumfang
- Der Vertrag zwischen includo und dem Anbieter kommt durch Unterzeichnung des Angebots von includo durch den Anbieter zustande. includo hält sich 30 Tage an ihr Angebot gebunden.
- includo stellt dem Anbieter zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt die vertraglich verein-barten Leistungen zur Verfügung.
- Der Umfang der von includo zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag, der Leistungsbeschreibung und/oder dem übersandten Angebot sowie diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Grundsätzlich stellt includo dem Anbieter einen virtuellen Marktplatz zur Verfügung, auf dem er Waren und Dienstleistungen anbieten und verkaufen kann.
- includo darf sich, soweit nichts anderes vereinbart wurde, bei der Ausführung der Leistungen auch Dritter bedienen. Die Bereitstellungsfristen verlängern sich unbeschadet der Rechte von includo wegen Verzugs des Anbieters um den Zeitraum, in dem der jeweilige Vertragspartner seinen Verpflichtungen gegenüber includo nicht nachkommt.
- Kommt includo mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so ist der Anbieter nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn includo eine vom Anbieter gesetzte Nachfrist nicht einhält.
- Der Anbieter hat keinen Anspruch darauf, dass die von includo erbrachten Leistungen zu dem angestrebten Erfolg des Anbieters führen.
- includo hält für sozial-ökologische Unternehmen einen kostenpflichtigen Inserierungs- sowie einen kostenpflichtigen Vermittlungsservice im Rahmen eines Full-Service-Konzepts bereit. Hierbei erstellt includo, nach den Vorgaben des Unternehmens die Inhalte für die jeweilige Premium-Seite, auf der das entsprechende Leistungsangebot des Unternehmens vorgestellt wird.
- Für das Einstellen von Angeboten ist die Registrierung auf der Internetplattform durch die Anbieter notwendig. Anbieter werden durch includo registriert. includo erstellt für die Anbieter ein Nutzerkonto und übergibt ihnen die Zugangsdaten. Kunden können sich registrieren und ein Kundenkonto anlegen oder ohne Registrierung eine Bestellung tätigen. Diese Registrierung ist kostenlos.
- Im Rahmen der Registrierung wählt der Nutzer selbst sein Login und ein Passwort aus. Der Nutzer ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen. Sollten Anhaltspunkte für etwaigen Missbrauch der Zugangsdaten vorliegen, hat der Nutzer dies unverzüglich includo anzuzeigen.
- Grundsätzlich darf jeder Nutzer nur ein Nutzerkonto unterhalten. Nutzer, die ihre Produkte, Dienstleistungen oder Freizeitangebote anbieten wollen, müssen sich als Unternehmer anmelden (registrierte Anbieter). Anbieter, die sowohl Produkte für Privatkunden als auch Produkte für Geschäftskunden anbieten, müssen hierfür zwei separate Nutzerkonten als Unternehmer anlegen.
- Bei der Registrierung muss der Nutzer angeben, ob er seinen Account als Verbraucher oder als Unternehmer nutzen will. Meldet sich ein Unternehmer fälschlicherweise als Verbraucher an, ist includo berechtigt, den Account des Nutzers zu sperren und darüber hinaus Schadensersatz geltend zu machen. includo behält sich das Recht vor bei einer Anmeldung als Unternehmer einen Nachweis über die unternehmerische Tätigkeit bspw. durch Übersendung eines Gewerbescheins zu verlangen.
- Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrages besteht nicht. includo behält sich das Recht vor, den Abschluss eines Nutzungsvertrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder zu widerrufen, insbesondere wegen
- falscher Angaben bei der Anmeldung
- Zweifeln an der rechtlichen Existenz des Nutzers
- Verstößen gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Der Anbieter verpflichtet sich, includo alle Änderungen der bei der Registrierung angegebenen Daten unverzüglich mitzuteilen.
- 6 Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug
- Für den Anbieter ergeben sich die monatlichen Gebühren für den Nutzungsvertrag aus der individualvertraglichen Vereinbarung bzw. aus dem gewählten Paket.
- Die zwischen den Parteien für den Warenverkauf vereinbarte Gebühr wird beim Verkauf über die Plattform automatisch von dem gezahlten Kaufpreis abgezogen und an includo überwiesen; der Restbetrag wird an den Anbieter überwiesen. Im Bereich der Dienstleistungen und Freizeitangebote schließt der Anbieter ein Abonnement mit includo ab, bei dem sich die Preise aus der jeweils aktuellen Preisliste ergeben. Hierfür erstellt includo monatliche Rechnungen.
- Der Anbieter erhält eine monatliche Rechnung, die sofort zur Zahlung fällig ist. includo stellt die Rechnungen im persönlichen Bereich des Nutzers zum Download zur Verfügung.
- Anbieter und Kunden, die Unternehmer sind, geraten innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit in Verzug. Verbraucher geraten ebenfalls innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit in Verzug, wenn sie auf diese Folge in der Rechnung oder Zahlungsaufforderung hingewiesen werden.
- Der Verkäufer ist berechtigt, für jede Mahnung pauschale Mahnkosten in Höhe von 2,50 € gegenüber Kunden geltend zu machen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung weiterer Mahnkosten bleibt ausdrücklich vorbehalten.
- 7 Kündigung, Laufzeit, Sperrung
- includo kann das Konto eines Nutzers sperren, wenn dieser gegen die AGBs oder gegen geltendes Recht verstößt.
- includo kann einen Nutzer insbesondere sperren, wenn dieser bei der Anmeldung falsche Angaben gemacht hat, gegen Rechte Dritter verstößt, Leistungen von includo missbraucht oder ein anderer wichtiger Grund vorliegt.
- Der Partnervertrag mit dem Anbieter ist unbefristet und kann von jeder Partei ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von vier Wochen jeweils zum Ende eines Kalendermonats in Textform gekündigt wird.
- Wenn das Konto des Nutzers von includo gesperrt oder gekündigt wurde, ist der Nutzer nicht berechtigt, sich erneut anzumelden.
- Kunden können das kostenlose Nutzerkonto jederzeit ohne Angabe von Gründen löschen.
- 8 Mitwirkungspflichten und Rechte von includo
- Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen. Erkennt eine Vertragspartei, dass Angaben und Anforderungen, gleich ob eigene oder solche der anderen Vertragspartei, fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat sie dies und die ihr erkennbaren Folgen der anderen Partei unverzüglich mitzuteilen. Die Parteien werden dann nach einer interessengerechten Lösung suchen und anstreben, diese, gegebenenfalls nach den Bestimmungen über Leistungsänderungen, zu erreichen. Die Aufzählung der genannten Verpflichtungen ist dabei nicht abschließend.
- Die Mitwirkungspflichten des Kunden ergeben sich aus den individuellen Vereinbarungen und/oder diesen Geschäftsbedingungen.
- includo behält sich das Recht vor, Anzeigen von dem Online-Marktplatz zu löschen, wenn die Inhalte der jeweiligen Anzeige gegen diese Geschäftsbedingungen verstoßen.
- includo behält sich das Recht vor, bei Nichtbezahlung der offenen Rechnungen die Anzeigen zu deaktivieren oder gegebenenfalls zu löschen.
- includo behält sich das Recht vor, die Zugangsdaten von Nutzern zu sperren und/oder zu löschen, wenn diese gegen die Geschäftsbedingungen verstoßen.
- 9 Besondere Rechte und Pflichten der Anbieter, Regeln für angebotene Leistungen
- includo schließt Partnerverträge mit sozial-ökologischen Unternehmen, die die Nachhaltigkeitskriterien von includo erfüllen. Diese dürfen, nach Abschluss eines Partnervertrages, ihre Waren und Dienstleistungen auf der Plattform anbieten. Der Anbieter hat die Möglichkeit, über seinen Account Anzeigen auf dem Online-Marktplatz von includo selbst einzustellen. Auf der Internetplattform dürfen nur nachhaltige Produkte, Dienstleistungen und Freizeitangebote von sozial-ökologischen Unternehmen angeboten bzw. präsentiert werden.
- Der Anbieter verpflichtet sich, in den Anzeigen keinerlei Werbung für Angebote zu betreiben, die nicht als Anzeige bei includo eingestellt sind.
- Der Anbieter ist verpflichtet, alle für die angebotene Leistung notwendigen Merkmale und Eigenschaften wahrheitsgemäß anzugeben und diese Informationen stets aktuell zu halten. Sollten eingestellte Leistungen nicht mehr verfügbar sein oder nicht mehr angeboten werden, ist der Anbieter verpflichtet, die entsprechenden Angebote zu löschen.
- Der Anbieter ist für die eingegebenen und/oder über eine Schnittstelle zur Verfügung gestellten Inhalte verantwortlich, dies gilt insbesondere auch für den angegebenen Verkaufspreis des Produkts.
- Es dürfen nur solche Artikel angeboten werden, die sich im Eigentum des Anbieters befinden und/oder an denen er die für den Verkauf über die Internetplattform von includo notwendige Verfügungsbefugnis besitzt und/oder die der Anbieter auf Lager hat.
- Der Anbieter darf im Rahmen seiner Angebote lediglich in den von includo vorgesehenen Feldern Kontaktinformationen und Links auf eigene Internetseiten außerhalb der Internetplattform von includo platzieren.
- Der Anbieter ist bestrebt, gekaufte Ware in der Regel 3-5 Tage nach Vertragsschluss zu versenden oder (je nach Vereinbarung) im Geschäft zur Abholung bereitzustellen.
- Der Anbieter ist verpflichtet, die von includo erbrachten Leistungen und/oder überlassenen Nutzungsrechte nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden.
- Der Anbieter hat die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten geheim zu halten und dafür zu sorgen, dass etwaige Mitarbeiter, denen Zugangsdaten zur Verfügung gestellt werden, dies ebenfalls tun. Die Leistung von includo darf Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden, soweit das nicht von den Parteien ausdrücklich vereinbart wurde. Insbesondere ist der Anbieter verpflichtet, sowohl seine Mitarbeiter und von ihm beauftragte Personen auf die sachgerechte Nutzung der Anwendung zu verpflichten.
- Der Anbieter hat im Rahmen der Nutzung der Web- und App-Oberfläche von includo jegliche Handlungen zu unterlassen, die in Rechte Dritter eingreifen oder die Rechte von Dritten beschränken, benachteiligen, verletzen o.ä. können. Der Anbieter hat dafür zu sorgen, dass auch die Nutzer der Web- und App-Oberfläche solche Handlungen unterlassen.
- Der Anbieter ist für den Inhalt, insbesondere die Vollständigkeit und Richtigkeit der Anzeige selbst verantwortlich. Diese wird automatisch ohne weitere Prüfung von includo veröffentlicht. Der Anbieter ist verpflichtet keine Anzeigen aufzugeben, die geltendes Recht verletzen oder gegen die guten Sitten verstoßen, insbesondere keine Anzeigen, die
- Rechte Dritter, insbesondere Eigentums-, Urheber-, Namens- und Markenrechte verletzen,
- Inhalte zum Gegenstand haben, die Gewalt verherrlichend oder pornografischer Art sind oder sonst gegen Bestimmungen des Strafgesetzbuchs verstoßen,
- Viren, Trojaner oder andere Programme enthalten, und/oder die geeignet sind, Daten oder Systeme zu schädigen, Daten heimlich abzufangen oder zu löschen,
- Produkte enthalten, welche nicht öffentlich verkauft, gekauft oder angeboten werden dürfen oder deren Besitz geltendes Recht verletzt.
- Der Anbieter darf Anzeigen lediglich in seinem eigenen Namen und nicht für Dritte aufgeben.
- Der Anbieter trägt sämtliche Kosten, die ihm durch Einrichtung oder Änderung seines Online-Anschlusses, durch die Nutzung des öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie durch Anschaffung und Instandhaltung seiner zur Nutzung der Internetplattform erforderlichen Kommunikationsgeräte entstehen.
- Die von dem Anbieter im Rahmen der Nutzung hochzuladenden Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Anbieter räumt includo hiermit das Recht ein, die auf dem Server abgelegten Inhalte allen Nutzern im Rahmen der Erfüllung der vertraglichen Pflichten über das Internet zugänglich machen zu dürfen und, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können.
Die Anbieter räumen includo für den Fall, dass sie urheberrechtlich relevante Werke hochladen oder includo im Rahmen des Full-Service-Konzepts zur Verfügung stellen, ein einfaches, räumlich, zeitlich und inhaltlich beschränktes Nutzungsrecht zur bestimmungsgemäßen Verwendung innerhalb der Internetplattform und/oder der Internetseite sowie den Social Media Portalen von includo ein. Insbesondere wird das Recht eingeräumt, das jeweilige Werk zu veröffentlichen und/oder veröffentlichen zu lassen und/oder öffentlich zugänglich zu machen und/oder öffentlich zugänglich machen zu lassen. Der Anbieter versichert, dass er die Rechte an dem Bild hat und – falls Personen abgebildet sind – diese mit der Veröffentlichung einverstanden sind.
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verkäufers.
- Bei Kunden, die Unternehmer sind, und Waren über die Internetplattform erwerben, gilt das Folgende:
- includo behält sich das Eigentum an dem jeweiligen Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen vor, die bis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, der Übergabe des Liefergegenstandes an den Käufer oder aus der gesamten Geschäftsverbindung zwischen den Parteien entstanden sind. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen zugunsten Dritter, Beschlagnahmen oder Verfügungen durch Dritte hat der Käufer auf das Eigentum von includo hinzuweisen und diesen unverzüglich zu benachrichtigen. Notwendige Kosten, die includo aufgrund einer von ihr gemäß § 771 ZPO erhobenen Klage entstehen, sind vom Käufer im Rahmen der gesetzlichen Kosten- und Gebührenvorschriften zu tragen, wenn Kostenersatz von dem Dritten nicht zu erlangen ist. Das gleiche gilt für Kosten anderer notwendiger Maßnahmen und Aufwendungen. Der Käufer ist berechtigt, den Liefergegenstand auch vor Übergang des Eigentums im ordentlichen Geschäftsgang zu verkaufen oder zu verarbeiten. In diesen Fällen gilt Folgendes: Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Käufer an includo bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktur-Endbetrages (einschließlich MwSt.) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Im Falle von Miteigentum von includo umfasst die Abtretung jedoch nur einen Forderungsanteil, der dem Miteigentumsanteil von includo entspricht. includo verpflichtet sich, die Abtretung nicht offenzulegen und die Forderung nicht selbst einzuziehen, solange der Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen nicht in Rückstand gekommen ist. Unter dieser Voraussetzung bleibt der Käufer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Der Käufer ist zu jedem Zeitpunkt verpflichtet, includo über die Forderungen gegen Dritte aus den Weiterverkäufen umfassend Auskunft zu erteilen.
- Die Gefahr geht mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Kunden über.
- 12 Gewährleistung, Haftung
- Für etwaige Mängel stehen dem Kunden gesetzliche Gewährleistungsrechte zu, es sei denn, in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen ist etwas anderes bestimmt. Für Verbraucher werden die Gewährleistungsrechte durch diese AGB nicht beschränkt.
- includo steht dafür ein, dass die Internetplattform den anerkannten Regeln der Technik entspricht und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.
- Die Haftung von includo für Mängel an den kostenlosen Diensten ist auf den Fall beschränkt, dass includo gegenüber dem Nutzer einen Mangel arglistig verschweigt. Der Nutzer hat bei kostenlosen Diensten keine Ansprüche auf Mängelbeseitigung durch includo. Auch die Haftung von includo für Mängel im Recht ist auf den Fall beschränkt, dass includo gegenüber dem Nutzer einen Mangel im Recht im Zusammenhang mit den kostenlosen Diensten arglistig verschweigt.
- includo verpflichtet sich, Mängel oder Schäden, die den Betrieb oder die Sicherheit des Dienstes stören könnten, unverzüglich zu melden, sofern der Nutzer Unternehmer ist. Hierbei soll der Nutzer alle Maßnahmen treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder deren Beseitigung erleichtern oder beschleunigen.
- 536 a Abs. 1, 1. Alt. BGB, der einen verschuldensunabhängigen Schadensersatzanspruch des Nutzers gegen includo beinhaltet, ist ausgeschlossen.
- Kunden sowie Anbieter werden includo bei der Mangelfeststellung und -beseitigung unterstützen und unverzüglich Einsicht in benötigte Informationen gewähren, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens des Mangels ergeben.
- Gegenüber von Anbietern ist die Mängelhaftung ausgeschlossen für Mängel, die durch äußere, nicht von includo zu vertretende Einflüsse, oder durch unsachgemäße Nutzung des Nutzers verursacht werden. Sie entfällt ebenfalls, wenn der Anbieter selbst oder Dritte Änderungen und/oder Ergänzungen an den Leistungen von includo ohne ausdrückliche Genehmigung in Textform vornehmen. Der Anbieter kann jedoch den Gegenbeweis erbringen, dass die jeweilige Veränderung und/oder Ergänzung nicht ursächlich für den Mangel ist.
- Der Anbieter zeigt Mängel gegenüber includo unverzüglich an. Die Anzeige kann zunächst mündlich erfolgen, ist jedoch spätestens am dritten Werktag in Textform einzureichen. Eine Mängelmeldung darf nur von einer fachkundigen Person erfolgen und muss folgenden Anforderungen genügen:
- genaue Beschreibung des Problems (Fehler und erwartetes Verhalten),
- Screenshot der Fehlermeldung,
- eine Beschreibung, wie der Fehler reproduziert werden kann,
- aussagefähigen Ansprechpartner zur Problemstellung.
- Der Anbieter wird vor der Geltendmachung von Nacherfüllungsansprüchen gegenüber includo mit der gebotenen Sorgfalt prüfen, ob ein der Nacherfüllung unterliegender Mangel gegeben ist. Sofern ein behaupteter Mangel nicht der Verpflichtung zur Nacherfüllung unterfällt (Scheinmangel) oder includo durch eine nicht ausreichend bestimmte Fehlermeldung erhöhten Aufwand hat, kann der Anbieter mit den für Verifizierung und Fehlerbehebung erbrachten Leistungen von includo zu ihren jeweils gültigen Vergütungssätzen zuzüglich der angefallenen Auslagen belastet werden, es sei denn, der Anbieter hätte den Scheinmangel auch bei Anstrengung der gebotenen Sorgfalt nicht erkennen können.
- Die Nacherfüllung der Leistung beim Anbieter oder einem Kunden, der Unternehmer ist, erfolgt nach Wahl von includo durch Beseitigung des Mangels, Lieferung eines Programmes oder einer anderen Sache, das den Mangel nicht hat, oder Aufzeigen von Möglichkeiten, wie die Auswirkungen des Mangels vermieden werden können. Die Mängelbeseitigung durch includo kann auch durch telefonische, schriftliche oder elektronische Handlungsanweisungen erfolgen.
- Der Anbieter darf eine Minderung nicht durch Abzug von der vereinbarten monatlichen Pauschale durchsetzen. Entsprechende Bereicherungs- oder Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Das Kündigungsrecht des Anbieters wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 543 Abs.2 S.1 Nr.1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist ausgeschlossen, sofern nicht die Nachbesserung oder Ersatzlieferung als fehlgeschlagen anzusehen ist.
- includo haftet gegenüber dem Anbieter nicht für Ansprüche, die daraus entstehen, dass die Internetplattform vorübergehend, insbesondere auf Grund von Wartungsarbeiten, für den Nutzer nicht zur Verfügung stehen, sofern der Ausfall eine Gesamtzeit von mehr als 1,5 % eines Jahres pro Kalenderjahr nicht überschreitet und bei längeren Ausfällen kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen Dienste sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.
- includo haftet nicht für die Richtigkeit und/oder Vollständigkeit der auf der Internetplattform durch den Anbieter bereitgestellten Anzeigen und Artikelbeschreibungen.
- Für den Fall, dass Leistungen von includo von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Anbieters in Anspruch genommen werden, haftet der Anbieter für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang des Anbieterauftrages zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls, sofern den Anbieter am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft.
- Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet includo insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Anbieter unterlassen hat, regelmäßige, in branchenüblich kurzen Abständen durchzuführende, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können, soweit die Sicherungspflicht nicht vertraglich auf includo übertragen wurde.
- Eine Selbstvornahme durch den Kunden oder Anbieter ist ausgeschlossen.
- Erfüllungsort für die Nacherfüllung ist der Sitz von includo.
- includo haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Für sonstige Schäden haftet includo nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflichten).
- Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
- Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Erfüllungsgehilfen von includo.
- Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
- Der Anbieter stellt includo, dessen Angestellte, Beauftragte und Erfüllungsgehilfen von allen Ansprüchen oder Forderungen Dritter - einschließlich angemessener Kosten zur Rechtsverteidigung - frei, die aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag und angeblicher Verstöße gegen diese Vereinbarung oder der angeblichen Verletzung von Rechten Dritter entstehen. includo behält sich das Recht vor, die alleinige Verteidigung wahrzunehmen und jeden möglichen Streitfall, der zu einem Freistellungsanspruch gegen den Anbieter führen kann, allein zu übernehmen. Die Freistellungspflichten des jeweiligen Anbieters bleiben hiervon unberührt. Es bleibt im Ermessen von includo, ob er bei einer nicht offensichtlich unbegründeten Inanspruchnahme durch Dritte Ansprüche anerkennt oder nicht. Der Anbieter kann sich bei einer Akzeptanz eines solchen Anspruches durch includo nicht darauf berufen, dass ein solcher Anspruch nicht besteht. Es kann diese Möglichkeit jedoch abwenden, wenn er ausdrücklich die Haftung für das weitere Vorgehen übernimmt.
- includo wird den Anbieter im Rahmen des gesetzlich Zulässigen unverzüglich informieren, wenn Dritte oder Behörden ihm gegenüber Ansprüche geltend machen oder Anhaltspunkte dafür bekannt werden, dass ein dem Anbieter zuzurechnender Verstoß gegen gesetzliche und/oder behördliche Vorschriften bzw. eine Verletzung von Rechten Dritter vorliegt.
- Der Anbieter wird includo nach besten Kräften bei der Rechtsverteidigung unterstützen. Beruht die includo zur Last gelegte Rechtsverletzung darauf, dass vom Anbieter oder auf Veranlassung des Anbieters online zugänglich gemachte Daten, Gestaltungen und/oder sonstige Informationen Urheberrechte, Markenrechte und/oder andere gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzen, so kann includo vom Anbieter verlangen, dass dieser neben den Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung auch die Kosten für etwaige Schadensersatzbeträge übernimmt.
- includo ist zur sofortigen Entfernung bzw. Deaktivierung des Angebots berechtigt, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese Rechte Dritter verletzen könnten. Anhaltspunkte für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegen insbesondere aber nicht ausschließlich dann vor, wenn Behörden und/oder sonstige Dritte Maßnahmen gleich welcher Art gegen includo und/oder den Anbieter ergreifen und diese Maßnahmen auf den Vorwurf einer Rechtswidrigkeit und/oder einer Rechtsverletzung stützen.
includo ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere Pandemien, Epidemien, rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben sowie behördliche Maßnahmen.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten betreffend des Vertragsverhältnisses ist der Firmensitz von includo in Deutschland, sofern die Parteien Kaufleute sind.
- Änderungen oder Ergänzungen des jeweiligen Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform. Mündliche Nebenabreden gibt es nicht.
- Alternative Streitbeilegung: Die EU-Kommission bietet die Möglichkeit zur Online-Streitbeilegung auf einer von ihr betriebenen Online-Internetplattform. Diese Internetplattform ist über den externen Link https://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu erreichen. includo ist nicht verpflichtet und nicht gewillt, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Das gleiche gilt auch für die anderen Verkäufer.
- Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder während der Vertragsdauer unwirksam werden, so wird diese Vereinbarung in allen übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt und gilt unverändert weiter. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine andere, zulässige Bestimmung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: 24.03.2025