Foto: Pfennigparade ChancenWerk
Unternehmen stehen heutzutage nicht nur wirtschaftlich, sondern auch gesellschaftlich in der Verantwortung. Ein wichtiger Bestandteil dieser Verantwortung ist die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung. Können Unternehmen die gesetzliche Beschäftigungsquote jedoch nicht erfüllen, fällt die Ausgleichsabgabe an. Dies ist ein finanzieller Ausgleich, der in Deutschland jährlich ca. 110.000 Betriebe betrifft (Quelle: https://www.rehadat-ausgleichsabgabe.de/hintergrund/statistik/).
Doch was viele nicht wissen: Es gibt Möglichkeiten, die Ausgleichsabgabe zu reduzieren. Zum Beispiel durch den Erwerb von Produkten und Dienstleistungen aus Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM).
Hinweis: Bei includo bevorzugen wir die Bezeichnung “soziale Werkstätten”, weil wir diesen Begriff als wertschätzender empfinden.
In diesem Beitrag erfährst du:
Die Ausgleichsabgabe ist eine gesetzliche Zahlungspflicht für Arbeitgeber, die die vorgeschriebene Beschäftigungsquote von Menschen mit Schwerbehinderung nicht erfüllen.
Aktuell müssen Unternehmen ab 20 Mitarbeitenden mindestens 5 % schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Wird diese Quote nicht erreicht, ist die so genannte Schwerbehindertenabgabe fällig. Eine Schwerbehinderung liegt vor, wenn ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 besteht.

Die Höhe der Ausgleichsabgabe richtet sich danach, wie stark die Beschäftigungsquote im Unternehmen unterschritten wird. Je geringer der Anteil beschäftigter Menschen mit Behinderung, desto höher fällt die Ausgleichsabgabe bzw. Zahlung aus.
Je geringer der Anteil beschäftigter Menschen mit Behinderung, desto höher fällt die Ausgleichsabgabe bzw. Zahlung aus.
Angenommen, dein Unternehmen beschäftigt 100 Mitarbeitende. Damit bist du gesetzlich verpflichtet, mindestens 5 Menschen mit einer Schwerbehinderung einzustellen.
Beschäftigst du jedoch keine Mitarbeiter mit Behinderung, fällt für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz eine monatliche Zahlung von 815 € an. Auf das Jahr gerechnet sind das 48.900 €. Somit sind das reine Zusatzkosten, die keinerlei Mehrwert für dein Unternehmen schaffen.
Um diese Kosten zu vermeiden bzw. zu reduzieren gibt es zwei gute Optionen:
Du kannst diese beiden Optionen in deinem Unternehmen gerne auch miteinander kombinieren.
Viele Unternehmen wissen es nicht:
Bestellungen in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) können zu einer Reduzierung der Ausgleichsabgabe führen.
Das bedeutet konkret:
Wir arbeiten eng zusammen mit zahlreichen sozialen Werkstätten. Unsere Produkte werden dort nachhaltig, hochwertig und sozial hergestellt.
Erkunde hier unsere Produkte, die du von der Ausgleichsabgabe absetzen kannst.
Gleichzeitig positionierst du dein Unternehmen sozial verantwortlich und nachhaltig
Die Ausgleichsabgabe muss kein reiner Kostenpunkt sein.
Durch den Erwerb sozial hergestellter Produkte kannst du nicht nur Abgaben sparen, sondern gleichzeitig dazu beitragen, Menschen mit Behinderung eine wertschätzende berufliche Perspektive zu geben.