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Ausgleichsabgabe - Wie Unternehmen durch den Kauf sozialer Produkte profitieren

11.12.2025
von Werkstudentinnen
Foto: Pfennigparade ChancenWerk

Foto: Pfennigparade ChancenWerk

 

Unternehmen stehen heutzutage nicht nur wirtschaftlich, sondern auch gesellschaftlich in der Verantwortung. Ein wichtiger Bestandteil dieser Verantwortung ist die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung. Können Unternehmen die gesetzliche Beschäftigungsquote jedoch nicht erfüllen, fällt die Ausgleichsabgabe an. Dies ist ein finanzieller Ausgleich, der in Deutschland jährlich ca. 110.000 Betriebe betrifft (Quelle:  https://www.rehadat-ausgleichsabgabe.de/hintergrund/statistik/).

Doch was viele nicht wissen: Es gibt Möglichkeiten, die Ausgleichsabgabe zu reduzieren. Zum Beispiel durch den Erwerb von Produkten und Dienstleistungen aus Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM). 

Hinweis: Bei includo bevorzugen wir die Bezeichnung “soziale Werkstätten”, weil wir diesen Begriff als wertschätzender empfinden.

 

In diesem Beitrag erfährst du:

Was ist die Ausgleichsabgabe?

Die Ausgleichsabgabe ist eine gesetzliche Zahlungspflicht für Arbeitgeber, die die vorgeschriebene Beschäftigungsquote von Menschen mit Schwerbehinderung nicht erfüllen.
Aktuell müssen Unternehmen ab 20 Mitarbeitenden mindestens 5 % schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Wird diese Quote nicht erreicht, ist die so genannte Schwerbehindertenabgabe fällig. Eine Schwerbehinderung liegt vor, wenn ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 besteht.

 

Wie wird die Ausgleichsabgabe berechnet?

Die Höhe der Ausgleichsabgabe richtet sich danach, wie stark die Beschäftigungsquote im Unternehmen unterschritten wird. Je geringer der Anteil beschäftigter Menschen mit Behinderung, desto höher fällt die Ausgleichsabgabe bzw. Zahlung aus.


Zur Orientierung die Zahlen für Unternehmen mit mindestens 60 Arbeitsplätzen:
  • 0 % → 815 € monatlich
  • < 2 % → 360 € monatlich
  • 2 % bis 3 % → 245 € monatlich
  • 3 % bis < 5 % → 140 € monatlich

Je geringer der Anteil beschäftigter Menschen mit Behinderung, desto höher fällt die Ausgleichsabgabe bzw. Zahlung aus.

Rechenbeispiel für die Ausgleichsabgabe

Angenommen, dein Unternehmen beschäftigt 100 Mitarbeitende. Damit bist du gesetzlich verpflichtet, mindestens 5 Menschen mit einer Schwerbehinderung einzustellen.

Beschäftigst du jedoch keine Mitarbeiter mit Behinderung, fällt für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz eine monatliche Zahlung von 815 € an. Auf das Jahr gerechnet sind das 48.900 €. Somit sind das reine Zusatzkosten, die keinerlei Mehrwert für dein Unternehmen schaffen.

Um diese Kosten zu vermeiden bzw. zu reduzieren gibt es zwei gute Optionen: 

  1. Die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung
  2. Der Erwerb von Produkten und Dienstleistungen aus Werkstätten für behinderte Menschen (= soziale Werkstätten)

Du kannst diese beiden Optionen in deinem Unternehmen gerne auch miteinander kombinieren.


So kannst du die Ausgleichsabgabe senken: Durch den Einkauf inklusiver Produkte

Viele Unternehmen wissen es nicht:
Bestellungen in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) können zu einer Reduzierung der Ausgleichsabgabe führen.

Das bedeutet konkret:

  • Bestellt dein Unternehmen Produkte oder Dienstleistungen aus einer WfbM können 50% des Arbeitskostenanteils auf die Ausgleichsabgabe angerechnet werden (§ 223 SGB IX)  
  • Gleichzeitig unterstützt du Unternehmen mit sozialer Mission und die Teilhabe am Arbeitsleben

Wie includo dich dabei unterstützt

Wir arbeiten eng zusammen mit zahlreichen sozialen Werkstätten. Unsere Produkte werden dort nachhaltig, hochwertig und sozial hergestellt. 

 Unsere Produktpalette umfasst derzeit unter anderem

  • Geschenkkörbe
  • Honig
  • Lebkuchen 
  • Kaffee-Kekse
  • Naturseifen

Erkunde hier unsere Produkte, die du von der Ausgleichsabgabe absetzen kannst. 

Dein Vorteil als Unternehmen

  • Du erhältst Rechnungen, in denen der Arbeitskostenanteil ausgewiesen wird
  • Dieser Betrag kann direkt zur Reduktion deiner Ausgleichsabgabe genutzt werden

Gleichzeitig positionierst du dein Unternehmen sozial verantwortlich und nachhaltig

Fazit

Die Ausgleichsabgabe muss kein reiner Kostenpunkt sein.
Durch den Erwerb sozial hergestellter Produkte kannst du nicht nur Abgaben sparen, sondern gleichzeitig dazu beitragen, Menschen mit Behinderung eine wertschätzende berufliche Perspektive zu geben.





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