Unternehmen mit mindestens 20 Mitarbeitenden sind gesetzlich verpflichtet, Menschen mit Schwerbehinderung zu beschäftigen. Wird die vorgeschriebene Schwerbehindertenquote nicht erfüllt, fällt die sogenannte Ausgleichsabgabe an.
Viele Betriebe betrachten diese Zahlung als reinen Kostenfaktor. Doch es gibt legale Möglichkeiten, die Ausgleichsabgabe zu reduzieren und gleichzeitig soziale Verantwortung zu übernehmen.
Eine davon: der gezielte Einkauf bei anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM).
Die Ausgleichsabgabe ist eine gesetzlich geregelte Zahlungspflicht nach § 223 SGB IX. Sie betrifft Unternehmen, die ihre Beschäftigungsquote für schwerbehinderte Menschen nicht erfüllen.
Kernpunkte:
Gilt für Unternehmen ab 20 Arbeitsplätzen
Gesetzliche Beschäftigungsquote: 5 %
Schwerbehinderung liegt bei einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 vor
Zahlung erfolgt pro unbesetztem Pflichtarbeitsplatz
Die Abgabe soll einen finanziellen Ausgleich schaffen und gleichzeitig Anreize für mehr Inklusion im Arbeitsmarkt setzen.

Die Berechnung der Ausgleichsabgabe hängt davon ab, wie stark die gesetzliche Quote unterschritten wird. Je niedriger die Beschäftigungsquote, desto höher die monatliche Zahlung.
0 % Beschäftigungsquote → 815 € pro Monat
unter 2 % → 360 € pro Monat
2 % bis unter 3 % → 245 € pro Monat
3 % bis unter 5 % → 140 € pro Monat
Die Zahlung erfolgt für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz – und summiert sich schnell auf erhebliche Beträge.
Ein Unternehmen mit 100 Beschäftigten muss mindestens fünf schwerbehinderte Menschen einstellen (5 % Quote).
Werden keine entsprechenden Mitarbeitenden beschäftigt, entstehen:
5 unbesetzte Pflichtarbeitsplätze
815 € pro Monat je Platz
4.075 € monatlich
48.900 € pro Jahr
Diese Summe stellt für viele Unternehmen eine erhebliche Zusatzbelastung dar – ohne direkten unternehmerischen Mehrwert.
Unternehmen können die Schwerbehindertenabgabe aktiv reduzieren. Dafür gibt es zwei zentrale Wege:
Die direkte Integration ins Unternehmen verbessert die Beschäftigungsquote und reduziert oder vermeidet die Ausgleichsabgabe vollständig.
Weniger bekannt ist die zweite Möglichkeit:
Der Einkauf von Produkten oder Dienstleistungen bei Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM).
Nach § 223 SGB IX können 50 % des Arbeitskostenanteils eines Werkstattauftrags auf die Ausgleichsabgabe angerechnet werden.
Das bedeutet:
Ihr Unternehmen bestellt Produkte oder Dienstleistungen bei einer WfbM
Der Arbeitskostenanteil wird auf der Rechnung ausgewiesen
50 % dieses Anteils können von der Ausgleichsabgabe abgezogen werden
Damit wird aus einer Pflichtabgabe eine strategisch nutzbare Stellschraube.
Viele Unternehmen wissen es nicht:
Bestellungen in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) können zu einer Reduzierung der Ausgleichsabgabe führen.
Das bedeutet konkret:
Durch den Einkauf sozial produzierter Waren lassen sich nicht nur Kosten reduzieren, sondern auch:
Inklusionsunternehmen unterstützen
soziale Verantwortung sichtbar machen
ESG-Ziele stärken
nachhaltige Unternehmenspositionierung aufbauen
Bei Includo finden Unternehmen eine Auswahl an Produkten aus anerkannten Werkstätten, darunter beispielsweise:
Geschenkkörbe
Honig
Lebkuchen
Kaffeegebäck
Alle Produkte stammen aus sozialen Produktionsstrukturen und können, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, auf die Ausgleichsabgabe angerechnet werden.
Transparente Rechnungen mit ausgewiesenem Arbeitskostenanteil
Direkte Reduzierung der Ausgleichsabgabe
Positive Wirkung auf CSR- und Nachhaltigkeitsstrategie
Stärkung von Inklusion und gesellschaftlicher Verantwortung
Die Schwerbehindertenabgabe muss kein reiner Kostenblock sein. Unternehmen können sie durch gezielte Maßnahmen beeinflussen – entweder durch eigene Beschäftigung oder durch Werkstattaufträge.
Wer die Ausgleichsabgabe berechnen und optimieren möchte, sollte beide Optionen prüfen und strategisch kombinieren.
Weitere Informationen zur Ausgleichsabgabe findest Du zum Beispiel auf https://www.rehadat-ausgleichsabgabe.de/verstehen/was-ist-die-ausgleichsabgabe/ sowie auf https://www.iw-elan.de/faq-lexikon/lexikon/Elan-Werkstattauftraege/.