Unternehmen tragen heute nicht nur wirtschaftliche, sondern auch gesellschaftliche Verantwortung. Ein zentrales Instrument dafür ist die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung.
Kann die gesetzliche Beschäftigungsquote nicht erfüllt werden, greift die Ausgleichsabgabe – doch diese muss kein reiner Kostenfaktor bleiben.
Mit dem Einkauf sozial hergestellter Produkte kannst du Abgaben reduzieren und gleichzeitig Inklusion aktiv fördern.
Die Ausgleichsabgabe ist eine gesetzlich geregelte Zahlungspflicht für Arbeitgeber:innen, die ihre Beschäftigungspflicht gegenüber Menschen mit Schwerbehinderung nicht erfüllen.
Unternehmen mit mindestens 20 Mitarbeitenden
müssen 5 % der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen
bei Nichterfüllung wird eine monatliche Abgabe fällig
Eine Schwerbehinderung liegt vor, wenn ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 festgestellt wurde.
Unterstützung und Beratung unter:
oder per Telefon und WhatsApp unter:
Mo-Fr, 08:00 - 18:00 Uhr


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