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Ausgleichsabgabe

Ausgleichsabgabe senken – sozial handeln & wirtschaftlich profitieren

Unternehmen tragen heute nicht nur wirtschaftliche, sondern auch gesellschaftliche Verantwortung. Ein zentrales Instrument dafür ist die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung.
Kann die gesetzliche Beschäftigungsquote nicht erfüllt werden, greift die Ausgleichsabgabe – doch diese muss kein reiner Kostenfaktor bleiben.

Mit dem Einkauf sozial hergestellter Produkte kannst du Abgaben reduzieren und gleichzeitig Inklusion aktiv fördern.

 

Was ist die Ausgleichsabgabe?

Die Ausgleichsabgabe ist eine gesetzlich geregelte Zahlungspflicht für Arbeitgeber:innen, die ihre Beschäftigungspflicht gegenüber Menschen mit Schwerbehinderung nicht erfüllen.

  • Unternehmen mit mindestens 20 Mitarbeitenden

  • müssen 5 % der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen

  • bei Nichterfüllung wird eine monatliche Abgabe fällig

Eine Schwerbehinderung liegt vor, wenn ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 festgestellt wurde.