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Ausgleichsabgabe senken: So reduzieren Unternehmen ihre Schwerbehindertenabgabe

Unternehmen mit mindestens 20 Mitarbeitenden sind gesetzlich verpflichtet, Menschen mit Schwerbehinderung zu beschäftigen. Wird die vorgeschriebene Schwerbehindertenquote nicht erfüllt, fällt die sogenannte Ausgleichsabgabe an.

Viele Betriebe betrachten diese Zahlung als reinen Kostenfaktor. Doch es gibt legale Möglichkeiten, die Ausgleichsabgabe zu reduzieren und gleichzeitig soziale Verantwortung zu übernehmen.

Eine davon: der gezielte Einkauf bei anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM).

Was ist die Ausgleichsabgabe?

Die Ausgleichsabgabe ist eine gesetzlich geregelte Zahlungspflicht nach § 223 SGB IX. Sie betrifft Unternehmen, die ihre Beschäftigungsquote für schwerbehinderte Menschen nicht erfüllen.

Kernpunkte:

  • Gilt für Unternehmen ab 20 Arbeitsplätzen

  • Gesetzliche Beschäftigungsquote: 5 %

  • Schwerbehinderung liegt bei einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 vor

  • Zahlung erfolgt pro unbesetztem Pflichtarbeitsplatz

Die Abgabe soll einen finanziellen Ausgleich schaffen und gleichzeitig Anreize für mehr Inklusion im Arbeitsmarkt setzen.

 

Wie wird die Ausgleichsabgabe berechnet?

Die Berechnung der Ausgleichsabgabe hängt davon ab, wie stark die gesetzliche Quote unterschritten wird. Je niedriger die Beschäftigungsquote, desto höher die monatliche Zahlung.

Richtwerte für Unternehmen mit mindestens 60 Arbeitsplätzen:

  • 0 % Beschäftigungsquote → 815 € pro Monat

  • unter 2 % → 360 € pro Monat

  • 2 % bis unter 3 % → 245 € pro Monat

  • 3 % bis unter 5 % → 140 € pro Monat

Die Zahlung erfolgt für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz – und summiert sich schnell auf erhebliche Beträge.

Rechenbeispiel: Ausgleichsabgabe bei 100 Mitarbeitenden

Ein Unternehmen mit 100 Beschäftigten muss mindestens fünf schwerbehinderte Menschen einstellen (5 % Quote).

Werden keine entsprechenden Mitarbeitenden beschäftigt, entstehen:

  • 5 unbesetzte Pflichtarbeitsplätze

  • 815 € pro Monat je Platz

  • 4.075 € monatlich

  • 48.900 € pro Jahr

Diese Summe stellt für viele Unternehmen eine erhebliche Zusatzbelastung dar – ohne direkten unternehmerischen Mehrwert.


Ausgleichsabgabe senken: Diese Möglichkeiten haben Unternehmen

Unternehmen können die Schwerbehindertenabgabe aktiv reduzieren. Dafür gibt es zwei zentrale Wege:

1. Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung

Die direkte Integration ins Unternehmen verbessert die Beschäftigungsquote und reduziert oder vermeidet die Ausgleichsabgabe vollständig.

2. Anrechnung durch Werkstattaufträge (WfbM)

Weniger bekannt ist die zweite Möglichkeit:
Der Einkauf von Produkten oder Dienstleistungen bei Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM).

Gesetzliche Grundlage

Nach § 223 SGB IX können 50 % des Arbeitskostenanteils eines Werkstattauftrags auf die Ausgleichsabgabe angerechnet werden.

Das bedeutet:

  • Ihr Unternehmen bestellt Produkte oder Dienstleistungen bei einer WfbM

  • Der Arbeitskostenanteil wird auf der Rechnung ausgewiesen

  • 50 % dieses Anteils können von der Ausgleichsabgabe abgezogen werden

Damit wird aus einer Pflichtabgabe eine strategisch nutzbare Stellschraube.

Viele Unternehmen wissen es nicht:
Bestellungen in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) können zu einer Reduzierung der Ausgleichsabgabe führen.

Das bedeutet konkret:

  • Bestellt dein Unternehmen Produkte oder Dienstleistungen aus einer WfbM können 50% des Arbeitskostenanteils auf die Ausgleichsabgabe angerechnet werden (§ 223 SGB IX)  
  • Gleichzeitig unterstützt du Unternehmen mit sozialer Mission und die Teilhabe am Arbeitsleben

Inklusive Produkte als strategischer Hebel

Durch den Einkauf sozial produzierter Waren lassen sich nicht nur Kosten reduzieren, sondern auch:

  • Inklusionsunternehmen unterstützen

  • soziale Verantwortung sichtbar machen

  • ESG-Ziele stärken

  • nachhaltige Unternehmenspositionierung aufbauen

Bei Includo finden Unternehmen eine Auswahl an Produkten aus anerkannten Werkstätten, darunter beispielsweise:

  • Geschenkkörbe

  • Naturseifen
  • Honig

  • Lebkuchen

  • Kaffeegebäck

Alle Produkte stammen aus sozialen Produktionsstrukturen und können, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, auf die Ausgleichsabgabe angerechnet werden.

 

Vorteile für Dein Unternehmen

 

  • Transparente Rechnungen mit ausgewiesenem Arbeitskostenanteil

  • Direkte Reduzierung der Ausgleichsabgabe

  • Positive Wirkung auf CSR- und Nachhaltigkeitsstrategie

  • Stärkung von Inklusion und gesellschaftlicher Verantwortung

 

Fazit: Ausgleichsabgabe strategisch nutzen statt nur zahlen

Die Schwerbehindertenabgabe muss kein reiner Kostenblock sein. Unternehmen können sie durch gezielte Maßnahmen beeinflussen – entweder durch eigene Beschäftigung oder durch Werkstattaufträge.

Wer die Ausgleichsabgabe berechnen und optimieren möchte, sollte beide Optionen prüfen und strategisch kombinieren.


Weitere Informationen zur Ausgleichsabgabe findest Du zum Beispiel auf https://www.rehadat-ausgleichsabgabe.de/verstehen/was-ist-die-ausgleichsabgabe/ sowie auf https://www.iw-elan.de/faq-lexikon/lexikon/Elan-Werkstattauftraege/.