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Die Inklusion ist mehr als nur ein gesellschaftliches Konzept - sie ist ein fundamentales Menschenrecht und der Schlüssel zu einer gerechteren Gesellschaft. Um die heutige Bedeutung und rechtliche Verankerung von Inklusion zu verstehen, ist es wichtig, einen Blick auf die historische Entwicklung und die rechtlichen Rahmenbedingungen zu werfen, denn das Verständnis von Inklusion hat sich stetig weiterentwickelt. Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Aspekte und zeigt, wie soziale Nachhaltigkeit durch Inklusion in der Praxis gelebt werden kann.
Die Geschichte der Inklusion beginnt paradoxerweise mit der Geschichte der Exklusion. Über Jahrhunderte hinweg wurden Menschen mit Behinderungen und andere marginalisierte Gruppen von der Gesellschaft ausgeschlossen oder bestenfalls am Rande geduldet. Damit war die Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen gesellschaftliche Realität.
Im Laufe des 20. Jahrhunderts vollzog sich jedoch ein Paradigmenwechsel: von der Exklusion über die Separation und Integration hin zur Inklusion. Heute setzen sich immer mehr Organisationen wie beispielsweise Werkstätten für behinderte Menschen oder Inklusionsbetriebe für eine umfassende Teilhabe ein.
Die UN-Behindertenrechtskonvention, die 2006 von der UN-Generalversammlung verabschiedet wurde, ist ein Meilenstein in der Geschichte der Inklusion. Sie definiert Inklusion als Menschenrecht und verpflichtet die unterzeichnenden Staaten, Barrieren abzubauen und die volle Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen zu ermöglichen.
Die Salamanca-Erklärung legte als wegweisende Erklärung von 1994 den Grundstein für inklusive Bildungssysteme weltweit. Sie fordert Schulen auf, alle Kinder unabhängig von ihren Voraussetzungen und Fähigkeiten aufzunehmen.
Das deutsche Grundgesetz bildet die Basis für die rechtliche Verankerung von Inklusion in Deutschland. Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes verbietet explizit die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen.
Das BGG, das 2002 in Kraft trat, zielt darauf ab, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern sowie ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten.
Das AGG, auch Antidiskriminierungsgesetz genannt, trat 2006 in Kraft und schützt vor Diskriminierung aufgrund von Behinderung, aber auch anderer Merkmale wie Alter, Geschlecht oder ethnische Herkunft.
Die konkrete Umsetzung inklusiver Bildung liegt in Deutschland in der Verantwortung der Bundesländer. Viele Bundesländer haben ihre Schulgesetze angepasst, um inklusive Bildung zu ermöglichen und zu fördern.
Die Ratifizierung der UN-BRK durch Deutschland im Jahr 2009 verpflichtet den Staat, ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen zu gewährleisten. Dies hat zu weitreichenden Reformen und Diskussionen im Bildungssektor geführt.
Das SGB IX regelt die Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Es enthält wichtige Bestimmungen zur Förderung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen und zu ihrer Gleichstellung im Arbeitsleben.
Die Schwerbehindertenvertretung ist ein wichtiges Instrument zur Förderung der Inklusion im Arbeitsleben. Sie vertritt die Interessen von schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten im Betrieb oder in der Dienststelle.
Trotz umfangreicher rechtlicher Grundlagen gibt es oft noch eine Kluft zwischen den gesetzlichen Vorgaben und der praktischen Umsetzung von Inklusion. Diese Diskrepanz zu überwinden, bleibt eine wichtige Aufgabe.
Der föderale Aufbau Deutschlands führt dazu, dass die Umsetzung von Inklusion, insbesondere im Bildungsbereich, von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausfällt. Dies kann zu Ungleichheiten und Herausforderungen bei der bundesweiten Implementierung führen.
Die rechtlichen Grundlagen der Inklusion sind nicht statisch, sondern entwickeln sich kontinuierlich weiter. Zukünftige Herausforderungen liegen in der Anpassung der Gesetze an neue gesellschaftliche Entwicklungen, technologische Fortschritte und sich verändernde Bedürfnisse. Dabei wird es wichtig sein, die Stimmen von Menschen mit Behinderungen und anderen marginalisierten Gruppen stärker in den Gesetzgebungsprozess einzubeziehen.
Die Geschichte und die rechtlichen Grundlagen der Inklusion zeigen, dass wir als Gesellschaft bereits einen weiten Weg zurückgelegt haben. Von der Exklusion und Diskriminierung haben wir uns zu einem Verständnis von Inklusion als Menschenrecht entwickelt. Die rechtlichen Rahmenbedingungen bieten eine solide Basis für die Umsetzung von Inklusion in allen Lebensbereichen. Dennoch bleibt die vollständige Verwirklichung einer inklusiven Gesellschaft eine fortlaufende Aufgabe, die das Engagement aller gesellschaftlichen Akteure erfordert. Indem wir die rechtlichen Grundlagen weiter stärken und ihre konsequente Umsetzung vorantreiben, können wir eine Zukunft gestalten, in der Inklusion nicht nur ein rechtliches Prinzip, sondern gelebte Realität ist.
Wege sind so verschieden wie die Menschen – dieser Grundsatz prägt unsere Vision von einer inklusiven Gesellschaft.
Als includo Team haben wir umfangreiche Erfahrungen in verschiedenen Einrichtungen und Organisationen gesammelt. Insbesondere unser Co-Founder Martin hat als Förderschullehrer zahlreiche Jahrgänge von Schülern mit geistiger Behinderung beim Übergang in die nachschulische Lebenswelt begleitet. Im Rahmen der Praktika und bei der Lebenswegplanung ging es dabei ganz intensiv um die Wünsche, die Stärken & Schwächen, die Vorlieben und die Träume jedes Einzelnen. Diese individuellen Lebensentwürfe wurden dann u.a. im Rahmen der Praktika, beim Probewohnen und beim Erkunden von Freizeitangeboten mit der Realität abgeglichen. Immer wieder zeigte sich: Wege sind so verschieden wie die Menschen!
Um allen gerecht werden zu können, sollten wir möglichst viele Wege anbieten und offenhalten. Für manche Menschen ist ein Arbeitsplatz in einem inklusiven Café die Erfüllung eines Lebenstraums. Andere Menschen fühlen sich auf einem begleiteten Arbeitsplatz in der Schreinerei einer modernen Werkstatt für behinderte Menschen am wohlsten. Und Menschen mit mehrfacher Behinderung können in Förderstätten einen zweiten Lebensbereich neben der Familie oder dem Wohnheim in Anspruch nehmen. Mancher schätzt den herzlichen zwischenmenschlichen Kontakt und die individuell angepasste Leistungsanforderung in einer WfbM, möchte in seiner Freizeit aber nur an inklusiven Angeboten teilnehmen. Andere wiederum möchten sämtliche Lebensbereiche inklusiv gestalten, von Arbeiten über Wohnen bis hin zu Freizeit, Öffentlichkeit oder Partnersuche.
Daher plädieren wir dafür, ein vielfältiges, modernes und umfassendes Angebot in allen Lebensbereichen aufrechtzuerhalten und weiter auszubauen. Konkret bedeutet das für uns: Förderzentren, inklusive Schulen, Kooperationsklassen, Werkstätten für behinderte Menschen (WfbMs), Förderstätten, Inklusionsfirmen, Wohnheime, inklusive Wohngruppen, spezialisierte und inklusive Freizeitangebote: Alle diese Optionen (und viele mehr) haben Ihre Berechtigung – sowohl in der Gegenwart als auch in der Zukunft! In ihrer Vielfalt ermöglichen sie es, dass sehr viele Menschen mit Behinderung erfüllende Lebenswege beschreiten können.
Die verschiedenen Wege zur Inklusion spiegeln die Vielfalt unserer Gesellschaft wider. Durch die Kombination aus spezialisierten Angeboten und inklusiven Möglichkeiten schaffen wir ein Netzwerk, das niemanden zurücklässt und jedem die Chance gibt, seinen eigenen Weg zu finden.
Was bedeutet Inklusion für unsere Gesellschaft?
Inklusion ist das Fundament einer gerechten Gesellschaft, in der alle Menschen gleichberechtigt am Leben teilhaben können - unabhängig von ihren individuellen Voraussetzungen. Dieses Recht ist nicht nur gesetzlich verankert, sondern eine aktive Aufgabe, zu der jeder Einzelne beitragen kann.
Mehr zur Frage "Was ist Inklusion" findet ihr hier: